Verbesserte
Leistungen – ab dem 1. August 2019 gibt es mehr Geld für Bildung und Teilhabe
Das Schulstarterpaket wird von 100,00 € auf 150,00 € erhöht. Auch die Eigenanteile für Verpflegung Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung gibt es nicht mehr. Außerdem wird der Zuschuss für soziale und kulturelle Teilhabe um 5,00 € auf 15,00 € erhöht. Es lohnt sich also diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen. So können auch Familien mit kleinem Einkommen ihre Teilhabe an kulturellen, schulischen und sportlichen Angeboten sichern.
Auch für die Nachhilfe bietet das Gesetz eine Förderung. Besonders für Schüler mit schwachen Leistungen bedeutet das die Möglichkeit einer Förderung durch unser Nachhilfeinstitut. Fragen Sie uns, wenn Sie mit dem Antrag Schwierigkeiten haben. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.